Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (IMMO-HYP GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L‑BGG) und L‑BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.immo-hyp.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde im September 2018 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 10.04.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
IMMO-HYP GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 2
88214 Ravensburg
Telefon: 0751 36340–0
Telefax: 0751 36340–30
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 0751 36340–0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Bilder und Grafiken:
Einige Bilder verfügen noch nicht über alternative Beschreibungstexte (Alt-Texte), die für Screenreader zugänglich wären.
Kontraste und Lesbarkeit:
Nicht alle Bereiche der Website erfüllen die empfohlenen Kontrastverhältnisse, wodurch die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beeinträchtigt sein könnte.
Navigation und Bedienbarkeit:
Die Navigation ist noch nicht vollständig barrierefrei und in einigen Fällen nicht allein über die Tastatur bedienbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Einige Inhalte auf unserer Website www.immo-hyp.de sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund der begrenzten Ressourcen unseres Unternehmens würde die sofortige vollständige Anpassung dieser Inhalte eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und alternative Zugangswege anzubieten.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Obwohl wir aktuell daran arbeiten, alle Bereiche unserer Website barrierefrei zu gestalten, gibt es derzeit keine Inhalte, die unter die gesetzlich geregelten Ausnahmen (wie archivierte Inhalte oder alte Videoaufzeichnungen) fallen. Alle nicht barrierefreien Abschnitte wurden weiter oben als solche gekennzeichnet.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Kontaktmöglichkeiten: Unsere Nutzer können uns jederzeit per Telefon oder E‑Mail kontaktieren, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten, die sie auf der Website nicht barrierefrei abrufen können.
Persönliche Unterstützung: Bei Bedarf bieten wir individuelle Beratung oder Unterstützung an, um sicherzustellen, dass alle Informationen zugänglich sind.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit unserer Website www.immo-hyp.de wurde im Rahmen eines internen Reviews gemeinsam mit der Internetagentur revier online GmbH & Co. KG geprüft. Als erfahrene Agentur im Bereich Webentwicklung und digitales Design hat revier online eine grundlegende Bewertung vorgenommen, bei der zentrale Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt wurden.
Die Überprüfung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie an den internationalen Richtlinien der WCAG 2.1 AA. Berücksichtigt wurden insbesondere Themen wie Farbkontraste, alternative Bildbeschreibungen, Navigation, Bedienbarkeit und Lesbarkeit.
Diese Bewertung stellt keinen vollumfänglichen BITV-Test dar, sondern dient als Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Website im Sinne der Barrierefreiheit.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Bis Ende 2025 planen wir, alle wesentlichen Inhalte der Website nach den Standards der WCAG 2.1 AA anzupassen.
Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website
Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:
Die Barrierefreiheit unserer Website www.immo-hyp.de wurde bislang nicht von einer öffentlichen Stelle offiziell bestätigt. Unsere Bemühungen zur Optimierung der Barrierefreiheit basieren auf externen Prüfungen der revier online GmbH & Co. KG und ihrer Expertise im Bereich Webentwicklung.
Sollte in Zukunft eine externe Überprüfung oder Zertifizierung erfolgen, werden wir dies hier ergänzen und entsprechend verlinken.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279‑3360
E‑Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Engagement für Inklusion: Als Unternehmen möchten wir aktiv dazu beitragen, digitale Barrieren abzubauen, und prüfen kontinuierlich, wie wir unsere Website weiter an die Bedürfnisse aller Nutzer anpassen können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.04.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.04.2025 überprüft.