Wohnungseigentumsverwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz [WEG] bedeutet Vertretung der Gemeinschaft der Eigentümer und Wahrnehmung deren Interessen für alle Belange, welche das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Gesetz [§§27 u.28 WEG] und der Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung).
Kaufmännische Objektbetreuung
- laufende Buchhaltung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft
- Überwachung aller Zahlungseingänge der Wohnungseigentümer, sowie Einleitung eventuell notwendiger Mahnverfahren
- Erstellung und Vorschläge zur Darstellung der Jahresabrechnungen bis spätestens 31.05. des jeweiligen Jahres:
- Übersicht über die Ausgaben der Eigentümergemeinschaft.
- Darstellung der Instandhaltungsrücklagen.
- Mietnebenkostenabrechnungsfähige Wohngeldabrechnung.
- Bei Bedarf mit Umsatzsteuer-Ausweisung Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 EStG.
- Erstellung und Vorschläge zu den jährlichen Wirtschaftsplänen mit Ziel der Erhaltung der Gesamtliquidität
- Führen der Bankkonten der Eigentümergemeinschaft
- Reduzierung einzelner Betriebskosten durch Unterhaltung von Rahmenverträgen (z. B. für Kabelanschluss, Versicherungen, etc.)
Technische Objektbetreuung
- Begehungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Beurteilung des Gesamtzustandes (Treppenhäuser, Haustechnik, Dach und Wand)
- Feststellung von Mängeln oder Reparaturbedarf
- Beauftragung notwendiger Reparaturen
- Information der Wohnungseigentümer über notwendige Sanierungen inklusive der damit verbundenen Kosten
Vertragliche | Rechtliche Objektbetreuung
- Beratung der Eigentümergemeinschaft in Belangen des Gemeinschaftseigentums nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen des WEG und der geltenden Rechtssprechung
- Vertretung in Rechtsangelegenheiten
Verwalten ist Vertrauenssache
Gerne können Sie sich über eine Auswahl der durch uns betreuten Objekte und Kunden unter Referenzen informieren.